Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für AGENTUR-TERMINE

AGENTUR-TERMINE ist eine Marke der AKH Consulting UG

AKHamadouche Consulting UG
Barbarossastraße 1
60388 Frankfurt

Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleistungsunternehmen AKHamadouche Consulting UG, nachfolgend als „Berater“ bezeichnet, und seinem Vertragspartner, nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Abweichende oder entgegenstehende individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit gemäß einer spezifischen, individuellen Vereinbarung. Es besteht keine Absicht der Parteien, ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder zu begründen.
2.2 Dem Berater steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. 
2.3 Der Berater übernimmt die Verantwortung für Sozialversicherungsabgaben und steuerliche Belange und entlastet den Auftraggeber von etwaigen Verpflichtungen.

Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen entsteht durch die Erteilung eines Kundenauftrags (Auftragsbestätigung) durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Berater. Der Auftraggeber ist zwei Wochen lang an die Erteilung des Kundenauftrags (Auftragsbestätigung) gebunden.
3.2 Der genaue Vertragsgegenstand und die Aufgabenbeschreibung sind im schriftlichen Auftrag festgelegt.

Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zu einem individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Hierfür wird eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden fälligen Zahlungen im Verzug ist und diese nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist leistet oder wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die Leistungen des Beraters umfassen in der Regel die im Auftrag des Auftraggebers detailliert aufgeführten Aufgaben.
5.2 Der Berater informiert den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit. Die Vertragsparteien können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Dienstleistungen vereinbaren. Der Berater verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu beachten.

5.3 Der Auftraggeber stellt dem Berater alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen notwendig sind. Er unterstützt den Berater bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach besten Kräften.

Vergütung
6.1 Für die erbrachten Dienstleistungen erhält der Berater eine Vergütung gemäß der im Vertrag vereinbarten Honorarvereinbarung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Leistungen und den vereinbarten Konditionen.
6.2 Reise- und Nebenkosten, die im Rahmen der Dienstleistungen anfallen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6.3 Alle genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Berater haftet dem Auftraggeber für Schäden, die dieser aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters erleidet.
7.2 Der Berater haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.3 Der Berater übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der erbrachten Dienstleistungen.

Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertraulichkeit. Sie werden alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
8.2 Der Berater verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Auftragsdurchführung zu verarbeiten.

Sonstige Bestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.

Ausfallgarantie für verkaufte Termine

1.1. Unter Ausfallgarantie verstehen wir eine Gewährleistung für den Fall, dass ein von uns an unsere Kunden verkaufter Termin ausfällt oder nicht erreicht werden kann.

1.2. Im Falle eines ausgefallenen Termins oder wenn der vereinbarte Termin nicht erreicht werden kann, verpflichten wir uns, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Unannehmlichkeiten für unsere Kunden zu minimieren.

1.3. Die Ausfallgarantie für verkaufte Termine umfasst die folgenden Bestimmungen:

1.3.1. Bei einem ausgefallenen Termin werden wir uns umgehend mit dem betroffenen Kunden in Verbindung setzen, um einen neuen Termin zu vereinbaren, der für beide Seiten passt. Wir werden unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass der neue Termin so nahe wie möglich am ursprünglich vereinbarten Termin liegt.

1.3.2. Sollte der vereinbarte Termin aufgrund von unvorhersehbaren Umständen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, nicht erreicht werden können, werden wir die die Bereitstellung eines Ersatztermins gewährleisten.

1.4. Die Ausfallgarantie für verkaufte Termine gilt nicht in den folgenden Fällen:

1.4.1. Wenn der Terminausfall oder die Nichterreichbarkeit auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Streiks, politische Unruhen oder technische Ausfälle, die von Dritten verursacht werden.

1.4.2. Wenn der Terminausfall oder die Nichterreichbarkeit auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, die nicht von uns kontrolliert werden, zurückzuführen ist.

1.5. Im Falle eines berechtigten Anspruchs auf Ausfallgarantie haben unsere Kunden das Recht auf angemessene Entschädigung oder eine alternative Lösung, die wir nach eigenem Ermessen festlegen werden.

1.6. Die Ausfallgarantie für verkaufte Termine gilt nur für die Termine, die wir explizit an unsere Kunden verkaufen. Sie erstreckt sich nicht auf allgemeine Wartezeiten oder Verzögerungen, die außerhalb der vereinbarten Termine liegen.

1.7. Diese Ausfallgarantie für verkaufte Termine stellt die einzige und ausschließliche Garantie in Bezug auf ausgefallene Termine oder Nichterreichbarkeit dar. Alle anderen Garantien, ausdrücklich oder stillschweigend, werden hiermit ausgeschlossen.

Schlichtungsklausel für AKHamadouche Consulting UG

  1. Anwendungsbereich: Diese Schlichtungsklausel ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von AKHamadouche Consulting UG.

  2. Ziel der Schlichtung: Ziel der Schlichtung ist es, eine einvernehmliche Lösung bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit Verträgen unter diesen AGB entstehen, herbeizuführen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

  3. Initiierung des Schlichtungsverfahrens: Jede Partei kann das Schlichtungsverfahren einleiten, indem sie der anderen Partei schriftlich ihre Absicht zur Schlichtung mitteilt und gleichzeitig die strittigen Punkte klar darlegt.

  4. Wahl des Schlichters: Sofern die Parteien sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Initiierung des Verfahrens auf einen Schlichter einigen können, wird der Schlichter von der Industrie- und Handelskammer am Sitz von AKHamadouche Consulting UG benannt.

  5. Schlichtungsverfahren: Das Schlichtungsverfahren beginnt innerhalb von 30 Tagen nach Bestellung des Schlichters. Beide Parteien verpflichten sich, aktiv und in gutem Glauben an der Schlichtung teilzunehmen.

  6. Vertraulichkeit: Alle Informationen, die im Rahmen der Schlichtung ausgetauscht werden, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht für andere Zwecke als zur Beilegung des Streits verwendet werden.

  7. Kosten: Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen beide Parteien zu gleichen Teilen, sofern nicht anders vereinbart.

  8. Bindende Wirkung: Eine im Rahmen der Schlichtung erzielte Einigung ist für beide Parteien bindend und kann, falls erforderlich, vor einem zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.

  9. Rechtsweg: Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt der Rechtsweg für beide Parteien offen.

 

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